26. April 2017
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Schreiben des Finanzamt Traunstein vom 11. April 2017:
Die Satzung der Körperschaft: FedernHilfe e.V. in der Fassung vom 20.02.2017 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung.
Die Körperschaft FedernHilfe e.V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung des Tierschutzes
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 14 AO).
_________________________________
Die Satzung der FedernHilfe e.V. erfüllt somit alle Voraussetzungen, die für einen Gemeinnützigen Verein notwendig sind. Wir sind somit berechtigt, Spenden und Erbschaften anzunehmen und Spendenquittungen auszustellen.
Schreiben des Finanzamt Traunstein vom 11. April 2017:
Die Satzung der Körperschaft: FedernHilfe e.V. in der Fassung vom 20.02.2017 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung.
Die Körperschaft FedernHilfe e.V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung des Tierschutzes
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 14 AO).
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Die Satzung der FedernHilfe e.V. erfüllt somit alle Voraussetzungen, die für einen Gemeinnützigen Verein notwendig sind. Wir sind somit berechtigt, Spenden und Erbschaften anzunehmen und Spendenquittungen auszustellen.
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